Buße


Eine Buße (schweiz.: Busse) ist eine Sanktion gegen Verfehlungen.

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Eine Buße ist in der Regel bei weniger schweren Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter durchgesetzt wird.

Situation in Deutschland

Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der Mindestbetrag einer Geldbuße ist fünf Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu einer Million Euro vor. Keine Grenzen kennt das Kartellrecht, die Geldbußen haben dort bisher Höhen bis zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

Die Geldbuße ist im deutschen Disziplinarrecht auch eine Form der Disziplinarmaßnahme gegen Beamte und Richter. Bei Soldaten wird die vergleichbare Maßnahme als Disziplinarbuße bezeichnet.

Wird eine Geldbuße nicht bezahlt, kann die zuständige Verwaltungsbehörde beim zuständigen Gericht Erzwingungshaft beantragen. Die Erzwingungshaft kann nur einmal für jede verwirkte Buße angeordnet werden und darf maximal sechs Wochen dauern. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit ruht die Vollstreckung. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden können bei Nichtzahlung einer Buße Maßnahmen nur durch den zuständigen Jugendrichter verhängt werden. Die Erzwingungshaft ist unzulässig; stattdessen kann eine Arbeitsleistung, die Wiedergutmachung des Schadens nach besten Kräften, die Teilnahme am Verkehrsunterricht bei Verkehrsdelikten oder die Leistungserbringung in anderer Art und Weise angeordnet werden.


 Ihr Punktestand?

Aus dem Flensburger Verkehrszentralregister
Sie erhalten Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich mit Ihren Personendaten und Ihrer persönlichen Unterschrift sowie die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg



Bußgeldbescheid


Durch den Bußgeldbescheid wird in Deutschland das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen „vorläufig“ abgeschlossen. Ein Bußgeldbescheid verhindert eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung.

Der Bußgeldbescheid enthält

* die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
* den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
* die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
* die Beweismittel,
* die Geldbuße und die Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.

Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich.

Der Bußgeldbescheid muss Hinweise darauf enthalten, dass

* er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird,
* bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteilige Entscheidung getroffen werden kann,
* der Betroffene spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit (§ 18 OWiG)
o die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen hat oder
o im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen der Vollstreckungsbehörde (§ 92 OWiG) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun ist, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, und
* Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) angeordnet werden kann, wenn weder gezahlt noch die Zahlungsunfähigkeit dargetan wird.

In Österreich entspricht der Bußgeldbescheid einer Strafverfügung, auch als Strafmandat bezeichnet.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Verjährung und Löschung von Punkten

nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird, spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht

Nach 5 Jahren

Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein



Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Nach 10 Jahren

Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

Folgen der Punkte
8 Punkte

Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

14 Punkte

Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht, erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein. Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

18 Punkte

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.

Punktestand verbessern?

Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar),
die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten.
Das wird von vielen Fahrschulen angeboten.
Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.

Bei bis zu 8 Punkten: werden 4 Punkte gutgeschrieben

Bei 9 bis 13 Punkten: werden 2 Punkte abgezogen

Bei 14 bis 17 Punkten: kann man durch eine Teilnahme
an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte gutgeschrieben bekommen



my-toppi.de Weiterempfehlen

Diese Seite weiterempfehlen...